1. Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schulkinder?
Der wichtigste Grund für eine frühe Schüler-BU: Du frierst damit den heutigen Gesundheitszustand und die günstige Beitragseinstufung deines Kindes dauerhaft ein.
Mit jedem Lebensjahr trägt sich mehr in die Gesundheitsakte ein – ein Arztbesuch hier, eine Diagnose dort, eine Verletzung, eine Allergie. Und mit jedem Eintrag steigt das Risiko, dass eine Versicherung später Ausschlüsse verhängt, einen Beitragszuschlag verlangt oder den Antrag im schlimmsten Fall ganz ablehnt. Bei einem Grundschulkind ist dieses Blatt meist noch nahezu leer.
Hinzu kommt ein zweiter Effekt, der genauso wichtig ist: Welchen Beruf dein Kind später einmal ergreift, weißt du heute noch nicht. Schließt du die Versicherung aber schon jetzt ab, wird dein Kind zum aktuell günstigsten Zeitpunkt eingestuft – als Schulkind, nicht als möglicher Dachdecker, Krankenpfleger oder ein anderer Beruf mit höherem Risiko und entsprechend teurerem Beitrag. Diese günstige Einstufung bleibt bei der LV1871 dauerhaft erhalten, ganz gleich, welchen Beruf dein Kind später tatsächlich ausübt.
Und noch etwas kommt hinzu: Gefährliche Sportarten, Rauchen oder Drogenkonsum werden bei der Risikoprüfung für Kinder gar nicht erst abgefragt – Themen, die bei Erwachsenen oder auch schon bei Jugendlichen den Beitrag spürbar erhöhen oder zum Ausschluss führen können, spielen in diesem Alter schlicht noch keine Rolle.
Neben diesem Vorteil gibt es noch einen zweiten, ganz praktischen Grund: Ihr schließt damit eine Lücke, von der die wenigsten Eltern überhaupt wissen, dass es sie gibt.
Die meisten gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass im Ernstfall schon irgendjemand einspringt – der Staat, die eigene Versicherung, irgendwas. Genau da lohnt sich ein zweiter Blick, bevor man sich zu sicher fühlt.
Dafür musst du die zentrale Definition der Schüler-BU kennen: Laut den Versicherungsbedingungen gilt die Schule als "Beruf" deines Kindes. Kann dein Kind wegen Krankheit oder Unfall voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen nicht mehr zu mindestens 50 % am Unterricht teilnehmen, springt die Schüler-BU mit der vereinbarten monatlichen Rente ein.
Und jetzt der Punkt, an dem ich in Beratungsgesprächen fast immer eine Pause mache, weil er so oft völlig neu ist: Die gesetzliche Unfallkasse hilft nur, wenn etwas in der Schule oder auf dem Schulweg passiert. Ein Sturz beim Fahrradfahren am Wochenende, eine chronische Erkrankung, eine psychische Belastung in der Pubertät – all das zählt nicht. Und das sind über 90 % der Fälle, in denen Kinder tatsächlich schulunfähig werden.
Merk dir also diese eine Zahl: 90 %. So viele Fälle bleiben ohne private Absicherung komplett unversichert. Nicht, weil Eltern nachlässig wären – sondern weil ihnen das schlicht nie jemand so erklärt hat.
An dieser Stelle kommt fast immer derselbe Einwand: "Aber ich habe doch selbst eine Berufsunfähigkeitsversicherung." Stimmt – nur hilft sie dir hier nicht weiter. Deine eigene BU zahlt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Wird dein Kind krank, bist du selbst aber in der Regel weiterhin arbeitsfähig – du möchtest dann nur beruflich kürzertreten, um dich zu kümmern. Genau dieses Kürzertreten, mit dem verbundenen Einkommensverlust, deckt keine Versicherung der Eltern ab. Die Schüler-BU deines Kindes schließt exakt diese Lücke: Sie zahlt eine Rente an die Familie, unabhängig davon, ob du selbst berufsunfähig bist oder nicht.
2. Ab wann kann dein Kind eine Schüler-BU bekommen?
Bei der LV1871 frühestens ab dem vollendeten 6. Lebensjahr – und nur, wenn dein Kind zu diesem Zeitpunkt bereits eingeschult ist.
Ein fünfjähriges Kind, das schon zur Schule geht, erfüllt damit nur eine der beiden Bedingungen und ist noch nicht versicherbar – entscheidend ist immer die Kombination aus Alter und Einschulung, nie eines der beiden allein.
Warum betone ich das so? Weil "ab 6 Jahren" bei der LV1871 aktuell eine echte Besonderheit ist. Schaut man sich den Markt an, verlangen fast alle anderen namhaften Gesellschaften – Allianz, Alte Leipziger, HDI, Volkswohl Bund, Bayerische, Continentale – ein Mindesteintrittsalter von 10 Jahren, manche sogar erst 15. Die LV1871 ist mit der Golden BU aktuell der einzige Anbieter, der schon Grundschulkindern eine vollwertige, eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht. Zur Einordnung, was das bedeutet: Ein Vertrag ab dem 6. Lebensjahr bis 67 läuft über 61 Jahre – deutlich länger als bei jedem anderen Einstiegsalter am Markt, und länger, als die meisten Eltern selbst schon alt sind, wenn sie den Vertrag für ihr Kind abschließen.
Und was ist mit den Jahren davor, wenn dein Kind noch keine sechs ist? Hier lohnt sich ein Blick auf MeinPlanKids: eine fondsgebundene Sparlösung, die schon ab der Geburt deines Kindes eine BU-Option mit Pflegeschutz einschließen kann. Der Clou dabei: Die Gesundheitsfragen werden schon beim Einschluss der Option gestellt – also möglichst früh, solange dein Kind meist noch komplett gesund ist. Mit sechs Jahren und erfolgter Einschulung lässt sich die Option dann in echten BU-Schutz umwandeln.
Eine zweite Alternative bietet die Alte Leipziger mit ihrem Tarif GF10 – anders als MeinPlanKids, das in erster Linie eine Sparlösung mit BU-Zusatzoption ist, handelt es sich hier um eine reine Risikoversicherung ohne Sparanteil. Abschließbar bereits ab dem vollendeten 6. Lebensmonat, die Risikoprüfung läuft dabei ausschließlich über die U-Untersuchungshefte. Zur Wahl stehen drei Pakete (Basis, Kind, KindPlus), optional ergänzbar um den Baustein "Auto fahren"; die Bedingungen sind kindgerecht angepasst, etwa mit geringeren Grifftests oder Trageanforderungen für jüngere Kinder.
Zwischen dem 6. Monat und dem 3. Geburtstag greift schon ein erster Basisschutz, konzentriert auf die vier wichtigsten Fälle: Pflegegrad 3, eine Schwerbehinderung ab 50 %, eine Krebserkrankung oder ein Krankenhausaufenthalt von zusammengerechnet 60 Tagen innerhalb der ersten drei Lebensjahre – Grundfähigkeiten wie Sprechen oder Laufen werden in diesem Alter ja erst erlernt, deshalb macht ein umfassenderer Schutz hier noch keinen Sinn. Tritt einer der vier Fälle ein, gibt es eine Einmalzahlung – der Vertrag erlischt danach aber. Zum 3. Geburtstag wandelt sich der Schutz automatisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung in den vollen Grundfähigkeitsschutz um, und ab dem 10. Geburtstag lässt sich der Vertrag entweder um weitere Bausteine ergänzen oder in eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln – ebenfalls ohne neue Risikoprüfung. Assekurata bewertet den Tarif mit der Bestnote "sehr gut (1,0)".
Ein Blick auf den Markt lohnt sich auch bei der Nürnberger – allerdings mit einem wichtigen Unterschied, den du kennen solltest, bevor du vergleichst. Für die Grundschulzeit gibt es dort eine Schulunfähigkeitsversicherung ab 5 Jahren, die günstiger ist als eine echte BU (im Marktvergleich rund 38 € statt 45 € für 1.000 € Rente) – rechtlich aber eben auch keine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine eigene, schwächer definierte Leistungsvoraussetzung. Parallel gibt es mit Vermögensaufbau4Kids eine Sparlösung mit BU-Option ab Geburt, ganz ähnlich wie MeinPlanKids – die Umwandlung in eine echte, eigenständige Schüler-BU ist bei der Nürnberger allerdings erst ab 10 Jahren möglich, nicht schon ab 6 wie bei der LV1871.
Welche der Optionen – LV1871 ab 6 Jahren, MeinPlanKids ab Geburt, Alte Leipziger ab 6 Monaten oder die günstigere, aber schwächer definierte Nürnberger-Lösung – für dich am sinnvollsten ist, hängt vom Alter deines Kindes, deinem Budget und deinem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Genau das schauen wir uns im Gespräch gemeinsam an. Im Grundsatz gilt aber immer: so früh wie möglich starten, um den hoffentlich noch guten Gesundheitszustand deines Kindes einzufrieren.
3. Was kostet das wirklich?
Wer früh abschließt, zahlt über die gesamte Laufzeit spürbar weniger – oft nur einen zweistelligen Betrag im Monat.
Jetzt wird's konkret, denn genau hier höre ich in Beratungsgesprächen die meisten Vorbehalte: "Wird das nicht wahnsinnig teuer?" Die ehrliche Antwort: nein – wenn man früh genug einsteigt.
Ein reales Beispiel aus einem echten Versorgungsvorschlag der LV1871: ein sechsjähriges Grundschulkind, 1.000 € monatliche BU-Rente, Laufzeit bis 67 Jahre. Beim Normaltarif liegt der Zahlbeitrag bei 45,27 € im Monat, dafür bleibt er über die gesamte Laufzeit konstant und die Rente wächst von Anfang an mit der Dynamik mit. Bei der "Golden BU Start" zahlst du in den ersten zehn Jahren 36,83 € – wirkt zunächst günstiger, ab Jahr elf steigt der Beitrag aber auf 48,62 € und bleibt dauerhaft über dem Normaltarif. Auf den Punkt gebracht: Die Start-Variante spart anfangs rund 8,40 € im Monat, kostet danach aber dauerhaft rund 3,35 € im Monat mehr. Zusätzlich greift in der Startphase keine Dynamik, die Rente bleibt zehn Jahre unverändert bei 1.000 €.
Auch beim Rückkaufswert liegt der Normaltarif meist leicht vorn, weil in den ersten Jahren mehr eingezahlt wird – ein Nebeneffekt, kein Hauptargument. Wir empfehlen deshalb für die Absicherung eines Kindes in aller Regel den Normaltarif – die Start-Variante bleibt eine Option, wenn das Budget zu Beginn wirklich eng ist.
Zwei Dinge sind hier wichtig zu verstehen. Erstens: Diese Zahlen sind ein Beispiel, kein Angebot – dein tatsächlicher Beitrag hängt von der gewünschten Rentenhöhe, der Schulform und weiteren Faktoren ab. Zweitens, und das ist die eigentliche Botschaft: Je jünger dein Kind beim Abschluss ist, desto günstiger bleibt der Beitrag über die gesamte Laufzeit – nicht nur am Anfang. Jedes Jahr, das du wartest, verteuert den Vertrag spürbar, unabhängig davon, ob dein Kind in der Zwischenzeit gesund bleibt.
Für die Zeit vor dem sechsten Geburtstag gibt es mit MeinPlanKids eine Alternative: Der Vermögensaufbau startet schon ab 25 € im Monat, die BU-Option mit Pflegeschutz lässt sich für einen kleinen Aufpreis dazubuchen.
Ein verbreiteter Gedanke lautet: "Wir warten lieber, bis unser Kind eine Ausbildung beginnt." Genau das wird meistens teuer, und zwar aus zwei Gründen: Erstens ist die Krankenakte bis dahin oft schon voll mit Diagnosen wie ADHS, Sportverletzungen, Rückenbeschwerden oder psychischen Belastungen. Zweitens werden viele Ausbildungsberufe selbst in deutlich teurere Berufsgruppen eingestuft als "Schüler" – der Beitrag steigt also von zwei Seiten gleichzeitig.
4. Worauf du beim Vertrag achten solltest
Eine gute Schüler-BU hängt nicht nur vom Vertrag selbst ab, sondern auch davon, wie sauber ihr an die Sache herangeht und wer euch dabei begleitet. Auf diese fünf Punkte solltest du achten.
Die Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten
Falsch oder unvollständig beantwortete Gesundheitsfragen sind der häufigste Grund, warum eine Versicherung später im Leistungsfall nicht zahlt. Bei Vorerkrankungen oder Unsicherheiten lässt sich das über eine anonyme Risikovoranfrage vorab klären – ohne deinen Namen und ohne verbindlichen Antrag, sodass eine mögliche Ablehnung nicht in der Akte deines Kindes landet.
Noch ein Punkt, der mir wichtig ist: Ich fordere nicht routinemäßig die komplette Patientenakte deines Kindes an, wie es manche Vermittler tun. Rechtlich musst du bei den Gesundheitsfragen nur angeben, was dir tatsächlich bekannt ist – und eine rohe, unkommentierte Akte voller Abkürzungen und Abrechnungscodes wird von der Versicherung im Zweifel eher zu deinen Ungunsten gelesen, ohne Zusammenhang und Einordnung. Stattdessen gehen wir gemeinsam dein Gedächtnis und vorhandene Unterlagen durch, holen die Akte nur gezielt dazu, wenn tatsächlich eine Erinnerungslücke besteht, und übersetzen alles in klare, verständliche Angaben. Bei einer unklaren Diagnose lohnt sich im Zweifel ein kurzes ärztliches Attest, statt einen ganzen Papierstapel unkommentiert einzureichen.
Verzicht auf Verweisung
Schafft dein Kind krankheitsbedingt das bisherige Niveau nicht mehr und wechselt deshalb z. B. vom Gymnasium auf die Realschule, sollte es die Leistung trotzdem in voller Höhe bekommen. Die LV1871 verzichtet sowohl auf die abstrakte als auch auf die konkrete Verweisung, verweist also nicht darauf, dass eine "leichtere" Schulform ja noch machbar wäre – in dieser Kombination bieten das laut unabhängigen Marktvergleichen nur eine Handvoll anderer Versicherer. Geprüft wird stattdessen ganz konkret am Schulalltag: Schulweg, mündliche und schriftliche Kommunikation, Konzentration im Unterricht, Teilnahme an Fächern wie Sport oder Musik, soweit diese in der jeweiligen Schulform einen besonderen Stellenwert haben, und die Hausaufgaben.
Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung
Viele Gesellschaften verzichten bei einer späteren Erhöhung der Rente zwar auf eine neue Gesundheitsprüfung, fragen aber trotzdem nach dem aktuellen Beruf, Hobbys oder Rauchverhalten – was die Erhöhung im Zweifel teurer macht. Die LV1871 verzichtet bei der Nachversicherung auf beides: keine neue Gesundheitsprüfung und keine neue Risikoprüfung.
Eine saubere Besserstellungsklausel
Nicht nur beim Schulformwechsel oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe lässt sich die Einstufung bei der LV1871 überprüfen – auch bei Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder beim späteren Berufseintritt. Jeweils innerhalb von 12 Monaten nach dem Ereignis, ganz ohne erneute Risikoprüfung. Sinkt dadurch das Risiko, sinkt auch der Beitrag.
Später im Berufsleben kommt die Karrieregarantie dazu: Steigt das monatliche Bruttogehalt im Vergleich zum Vormonat um mindestens 5 %, lässt sich die BU-Rente um denselben Prozentsatz erhöhen – ganz ohne neue Gesundheitsprüfung. Als Selbstständige:r braucht es dafür eine stabile Gewinnsteigerung von mehr als 30 % im Vergleich der letzten drei zu den drei davorliegenden Geschäftsjahren.
Genau am Berufseinstieg zeigt sich übrigens, wie wichtig eine private Absicherung ist, gerade weil die gesetzliche Rente hier kaum einspringt. Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente braucht es normalerweise fünf Jahre Wartezeit mit drei Jahren Pflichtbeiträgen. Es gibt zwar eine Sonderregel für Berufseinsteiger: Wer innerhalb von sechs Jahren nach Schule oder Ausbildung erwerbsgemindert wird und in den letzten zwei Jahren zuvor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge hatte, erfüllt die Wartezeit vorzeitig. Wer aber frisch von der Schule kommt und noch gar nicht gearbeitet hat, erfüllt selbst diese Bedingung oft noch nicht. Und selbst wenn die Regel greift, fällt die Rente wegen der noch kurzen, niedrigen Verdiensthistorie meist sehr gering aus. Selbstständige sind ohnehin in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Genau in diese Lücke tritt die private BU – lebenslang zuverlässig, unabhängig vom bisherigen Erwerbsverlauf.
Wer dich begleitet, ist genauso wichtig wie der Vertrag selbst
An dieser Stelle höre ich oft den Einwand: "Mein Bankberater oder Vermittler bietet mir auch eine Kinder-BU an – wozu der Umweg über einen Spezialisten?" Eine berechtigte Frage, hier meine ehrliche Antwort in drei Teilen.
Erstens: Schüler-BU ist bei mir keine Randnotiz unter hundert anderen Produkten, sondern meine Spezialisierung – ich beschäftige mich täglich mit genau diesem Thema, nicht nebenbei. Zweitens vergleiche ich als Mehrfachagent mehrere Gesellschaften wie LV1871 oder Alte Leipziger, während ein Bankberater oder gebundener Vertreter in der Regel nur das Produkt seines eigenen Hauses anbieten kann. Drittens kostet es bei mir keinen Cent mehr als anderswo – die Provision steckt so oder so im Beitrag, egal wo ihr abschließt.
Der Punkt, der mir persönlich aber am wichtigsten ist: Ich bin für meine Kund:innen kein einmaliger Verkäufer, sondern ein Lebensbegleiter. Genau das macht bei einem Produkt wie der Schüler-BU einen echten Unterschied, denn der Vertrag wächst über Jahrzehnte mit deinem Kind mit – durch die Beitragsdynamik, durch Nachversicherungen beim Schulwechsel oder Ausbildungsbeginn, später durch die Karrieregarantie im Berufsleben. Manche Familien begleite ich schon seit der Geburt ihres Kindes – aus dem Schulkind von damals ist inzwischen eine Führungskraft geworden, und ich kenne die Vertragshistorie, die Familie und die jeweilige Lebenssituation genau. Ein Bankberater wechselt häufig die Filiale, ein Vertreter wechselt das Unternehmen – bei mir bleibt der Ansprechpartner über die ganze Zeit derselbe.
5. Schritt für Schritt: So gehst du vor
In vier Schritten von der ersten Frage bis zum unterschriebenen Vertrag.
Schritt 1: Kennenlernen
In einem kurzen Video- oder Telefontermin lernen wir uns unverbindlich kennen.
Schritt 2: Bestandsaufnahme
Gemeinsam schauen wir uns an, was für dein Kind aktuell sinnvoll und möglich ist.
Schritt 3: Gesundheitsfragen sorgfältig klären
Neben den Gesundheitsfragen werden bei der Tarifierung auch Größe und Gewicht deines Kindes abgefragt – das Verhältnis der beiden Werte fließt mit in die Einschätzung ein.
Hier passieren die teuersten Fehler – wir gehen sie gemeinsam in Ruhe durch, live im Gespräch digital in der Antragsstrecke der LV1871. Bei Vorerkrankungen oder Unsicherheiten kläre ich vorab anonym und unverbindlich, wie eure Situation eingeschätzt würde – ohne dass eine mögliche Ablehnung in der Akte deines Kindes landet. Bei Risikofragen bekommst du danach direkt ein erstes Votum, statt tagelang zu warten, und der Vertrag ist schneller policiert als bei einem Papierantrag.
Schritt 4: Vertrag & Betreuung
Wir schließen den passenden Vertrag ab, und ich bleibe danach deine feste Ansprechperson – auch Jahre später noch.
6. Kurz zusammengefasst
Eine Schüler-BU für Grundschulkinder lohnt sich, weil sie eine echte Lücke schließt, die weder die gesetzliche Unfallkasse noch die eigene BU der Eltern abdeckt. Der wichtigste Vorteil ist dabei nicht der Preis, sondern das Einfrieren des heutigen Gesundheitszustands – bevor spätere Diagnosen oder ein risikoreicher Beruf den Abschluss erschweren oder verteuern.
Bei der LV1871 ist das frühestens ab dem 6. Lebensjahr mit Einschulung möglich, für die Zeit davor gibt es mit MeinPlanKids und dem Alte-Leipziger-Tarif GF10 zwei sinnvolle Alternativen. Wichtiger als der Preis ist am Ende die saubere Ausgestaltung des Vertrags – vom Verzicht auf Verweisung bis zur Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung.
Häufig gestellte Fragen
Machst du auch andere Versicherungen, und kann ich mit meinen bestehenden zu dir wechseln?
Ja. Auf dieser Seite geht es bewusst nur um Schüler-BU, weil das meine Spezialisierung ist – als Geschäftsführer bei Vogt & Waltke bin ich aber seit über 20 Jahren im gesamten Versicherungsbereich tätig. Bestehende Verträge lassen sich in aller Regel zu mir übertragen, ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen oder der Vertrag neu abgeschlossen werden muss. Am einfachsten besprechen wir das kurz und unverbindlich am Telefon.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn du als mein Berater irgendwann nicht mehr für mich da bist?
Der Vertrag besteht unabhängig von mir als Person weiter – er läuft direkt mit der Versicherungsgesellschaft. Sollte ich einmal nicht mehr erreichbar sein, übernimmt jemand anderes bei Vogt & Waltke die Betreuung, euer Schutz bleibt davon komplett unberührt.
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Vertrag?
Ja. Jedes Kind wird einzeln versichert, mit eigener Gesundheitsprüfung und eigenem Beitrag. Wir empfehlen dabei in der Regel für jedes Kind den Normaltarif statt der Golden BU Start, weil er über die Gesamtlaufzeit günstiger bleibt und die Rente von Anfang an mit Dynamik wächst.
Gilt der Schutz auch, wenn wir ins Ausland ziehen?
Bereits erworbene Ansprüche bleiben auch bei einer späteren Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland bestehen. Wie weit der Schutz für neue Fälle im Ausland reicht – Deutschland, Europa oder weltweit –, hängt vom vertraglich vereinbarten Geltungsbereich ab. Für einen Neuabschluss braucht dein Kind zudem einen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland.
Kann ich den Vertrag später kündigen oder pausieren?
Technisch ist eine Kündigung wie bei jeder Versicherung jederzeit möglich. Trotzdem rate ich klar davon ab, wenn es sich vermeiden lässt: Neben der privaten Haftpflicht gehört die BU zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, weil sie die Existenz deines Kindes im Ernstfall absichert – wird sie gekündigt, ist der Gesundheitszustand von heute für einen späteren Neuabschluss verloren, und günstige Konditionen kommen so schnell nicht wieder. Wird's finanziell eng, gibt es bei der LV1871 drei bessere Alternativen: Eine Stundung lässt sich ohne Angabe von Gründen für bis zu 24 Monate beantragen (bei Elternzeit sogar 36 Monate) – der volle Versicherungsschutz bleibt währenddessen erhalten, die Beiträge werden später nachgezahlt. Eine befristete Beitragsfreistellung lässt sich von vornherein auf bis zu 6 Monate festlegen, danach läuft die Zahlung automatisch wieder an, ohne dass ihr euch selbst darum kümmern müsst. Und eine Beitragsreduktion senkt den Beitrag dauerhaft bei entsprechend geringerer Rente. Wie das im Einzelfall am besten aussieht, klären wir konkret, falls das mal nötig werden sollte.
Habe ich meine Verträge auch digital an einem Ort im Blick?
Ja, über unsere Finanzmanager-App: alle Verträge auf einen Blick, Dokumente jederzeit zugänglich, dazu inzwischen auch umfassende Banking-Funktionen für Konten und Depots – eine Art All-in-one-Lösung für deine Finanzen. Den Zugang kannst du dir direkt hier freischalten lassen. Für die Banking-Funktionen muss die App zuvor im Google Play Store bzw. Apple App Store aktualisiert werden.
Bin ich als Elternteil oder mein Kind Versicherungsnehmer?
Du als Elternteil wirst Versicherungsnehmer, dein Kind ist die versicherte Person. Das heißt: Du zahlst den Beitrag und behältst die Kontrolle über den Vertrag – dein Kind kann ihn ohne deine Unterschrift nicht kündigen. Ab der Volljährigkeit lässt sich der Vertrag bei Bedarf formal auf dein Kind übertragen, dafür unterschreiben dann beide Seiten ein entsprechendes Formular.
Ist die Schüler-BU steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich ja, als Vorsorgeaufwendung nach § 10 EStG. In der Praxis bringt das aber meist keinen zusätzlichen Steuervorteil, weil der Höchstbetrag (1.900 € für Ledige, 2.800 € für Verheiratete) in aller Regel schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Im Gegenzug muss eine spätere BU-Rente auch nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert werden, nicht in voller Höhe.
Was passiert bei einem Schulwechsel oder wenn mein Kind eine Klasse wiederholt?
Bei einem Wiederholen der Klasse ändert sich am Versicherungsschutz gar nichts, der läuft normal weiter. Bei einem Schulwechsel geht der Schutz auf die neue Schulform über. Wechselt dein Kind auf eine anspruchsvollere Schulform, bleibt der bisherige, günstigere Beitrag bestehen. Wechselt es auf eine weniger anspruchsvolle Schulform, lässt sich der Beitrag auf Antrag senken – das ist dieselbe Besserstellungsklausel, die auch bei Ausbildung, Studium oder Berufseintritt greift.
Bonus: Was Eltern parallel oft übersehen
Kein Kernthema der Schüler-BU, aber genauso wichtig für Familien mit Kindern – und leicht zu übersehen.
Sorgerechtsverfügung
Legt fest, wer sich um dein Kind kümmert, falls dir und dem anderen Elternteil etwas zustößt. Ohne diese Verfügung entscheidet im Zweifel das Familiengericht darüber – nicht die Familie selbst.
Testament
Regelt, wer was erbt. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer zur eigenen Familiensituation passt – besonders relevant bei unverheirateten Paaren, Patchwork-Familien oder Immobilienbesitz. Wichtig, falls du es selbst verfasst: durchgängig handschriftlich, mit Ort, Datum und vollständiger Unterschrift – am PC getippte Testamente sind nicht rechtswirksam.
Vorsorgevollmacht
Bestimmt eine Person, die sofort und ohne Gerichtsverfahren für dich handeln darf, wenn du selbst durch Unfall oder Krankheit entscheidungsunfähig bist – bei Bankgeschäften ebenso wie bei medizinischen Fragen. Ohne sie prüft das Gericht erst, ob ein fremder Betreuer bestellt werden muss.
Patientenverfügung
Hält schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen du im Ernstfall wünschst oder ablehnst, etwa bei künstlicher Ernährung oder Beatmung. Ärzte müssen sich danach richten – anders als bei der Vorsorgevollmacht geht es hier ausschließlich um medizinische Fragen.
Betreuungsverfügung
Ergänzt die Vorsorgevollmacht: Du schlägst dem Betreuungsgericht eine Person vor, die als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls doch ein gerichtliches Verfahren nötig wird. Anders als die Vorsorgevollmacht wirkt sie nicht sofort, sondern über das Gericht.
Notfallordner
Bündelt alle wichtigen Unterlagen an einem festen Ort – persönliche Daten, Vollmachten, Versicherungsübersicht, Kontakte, Bankverbindungen. Im Ernstfall spart das deiner Familie wertvolle Zeit, weil nichts erst gesucht werden muss.
Organspende
Eine persönliche Entscheidung, die sich am besten schriftlich festhalten lässt (Organspendeausweis) – damit im Ernstfall niemand aus deiner Familie raten muss, was du gewollt hättest.
Zentrales Vorsorgeregister
Egal ob Vollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung: Registrier sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (online oder über einen Notar, ca. 20–26 €). Sonst besteht das Risiko, dass Gerichte oder Ärzte im Ernstfall gar nicht wissen, dass die Dokumente existieren.
Vererben oder verschenken?
Gerade bei größerem Vermögen oder Immobilien lohnt sich der Vergleich: Eine Schenkung zu Lebzeiten kann steuerlich anders laufen als eine Vererbung nach dem Tod. Was für eure Familie sinnvoller ist, hängt stark vom Einzelfall ab – dafür braucht es echten steuerlichen und rechtlichen Rat.
Typische Irrtümer beim Erben
Viele Annahmen rund ums Erben stimmen so nicht – etwa dass ein mündliches Versprechen reicht, oder dass Erbschaftssteuer immer fällig wird. Ein kurzer Check mit einem Fachanwalt vermeidet teure Überraschungen für die Hinterbliebenen.
Wichtig zu wissen: Ich bin kein Notar und kein Anwalt und darf dir hier keine Rechtsberatung geben. Was ich aber gerne mache: dich unverbindlich zu diesen Themen informieren und bei Bedarf den passenden Ansprechpartner aus meinem Netzwerk vermitteln – Notar, Fachanwalt für Erbrecht, oder was gerade gebraucht wird.
Formlose Mail mit deinen Eckdaten schicken